Harte Strafen für „Separatisten“
Vom Recht der Völker auf Selbstbestimmung sprach Russlands Präsident Wladimir Putin in seiner viel beachteten Rede vom März, mit der er der Weltöffentlichkeit den Anschluss der Krim an Russland verkündete.
Dieses Recht innerhalb des Vielvölkerstaates Russland einzufordern, kann allerdings einer Straftat gleichkommen und soll nun noch riskanter werden: Der sogenannte Separatismus-Paragraph im Strafgesetzbuch soll offenbar verschärft werden. In erster Lesung stimmte die russische Staatsduma am Mittwoch einem Gesetzentwurf zu, der Gefängnisstrafen von bis zu vier Jahren vorsieht.
Ende vergangenen Jahres hatte die Duma einen neuen Tatbestand geschaffen, nach dem öffentliche Aufrufe zu Tätigkeiten, die die territoriale Integrität des Landes in Frage stellen, mit Haftstrafen bedroht werden. Erst im Mai trat der Paragraph offiziell in Kraft.
Krim-Annexion infrage zu stellen könnte künftig strafbar sein
Wer künftig, nach der Verschärfung der Regelung, die Medien benutzt, um Separatismus zu propagieren, dem drohen sogar bis zu fünf Jahre Haft. Dabei sind nach dem Willen des Gesetzgebers jegliche Äußerungen im Internet ausdrücklich eingeschlossen.
Mit einem Bein in der Illegalität befinden sich so etwa zahlreiche Facebook-Nutzer, die eine Meldung des oppositionellen Fernsehsenders „Doschd” kommentierten. Der Sender hatte eine Äußerung von Michail Pljuchin, dem stellvertretenden Regierungschef des Gebiets Kaliningrad (früher Königsberg) wiedergegeben. In den an die russische Exklave grenzenden Gebieten Polens und Litauens, aber auch in der Ukraine, gebe es Kräfte, die, so Pljuchin „die gesetzmäßige Zugehörigkeit des Gebiets Kaliningrad zu Russland in Zweifel ziehen“.
Hunderte Leser-Kommentare ziehen unter dem Artikel Parallelen zwischen der Krim und dem Gebiet Kaliningrad, in der Regel mit ironischem Unterton: „Wenn die Krim uns gehört, dann gehört Königsberg ihnen”, heißt es da etwa, andere fordern ein Referendum über die Abspaltung der Region.
Deutsche Fahne in Kaliningrad hissen ist „Rowdytum“
Dass die russischen Behörden keinen Spaß in dieser Frage verstehen, haben sie bereits unter Beweis gestellt: Drei Aktivisten, die im März eine deutsche Fahne am Gebäude des Geheimdienstes FSB in Kaliningrad anbrachten, sitzen derzeit in Haft. Ihnen droht eine Anklage wegen „Rowdytums” mit einer Höchststrafe von sieben Jahren Freiheitsentzug.
Während eine Abspaltung des Kaliningrader Gebietes allerdings von kaum jemandem in Russland ernsthaft in Betracht gezogen wird, sehen Experten die Verschärfung der Strafen für Separatismus-Aufrufe in Zusammenhang mit der Eingliederung der Krim. Auch in Russland wurde diese trotz hoher Zustimmungsraten von einzelnen Persönlichkeiten immer wieder kritisiert.
Diese Kritik könnte nun schwerer werden. Die Tageszeitung „Kommersant” zitiert den Bürgerrechtler Alexander Werchowski mit den Worten, die Krim gehöre ja nun bekanntlich „uns, und das bedeutet, Aufrufe, sie zurückzugeben, könnten als Separatismus betrachtet werden”. Und so werde es auf Grundlage des Separatismus-Paragraphen schon bald Urteile zur Abschreckung geben.