Griechenland

Angst vor der Rückkehr nach Griechenland

Mansour R. schaut ruhig aus dem Fenster der Psychiatrischen Klinik in Daphni. Der 28-jährige Kurde aus dem Iran hat eine tiefe Narbe am Hals und zahlreiche Schnittverletzungen an der rechten und linken Handwurzel. Mansour hat dreimal versucht, sich das Leben zu nehmen. Das war in Deutschland. Dort erfuhr der Asylsuchende, dass er zurück nach Griechenland geschickt wird. Das ist laut Dublin-II-Verordnung der EU möglich. Sie sieht vor, dass dasjenige EU-Mitglied zuständig für das Asylverfahren ist, dessen Territorium die Flüchtlinge als erstes betreten haben.

Die Verordnung sieht aber auch vor, dass besonders schutzbedürftige Personen wie  unbegleitete Minderjährige, Schwangere und Personen mit ernsthaften Erkrankungen nicht nach Griechenland überstellt werden müssen. Mansour R. hatte noch Fäden in seinen Wunden, als er Mitte Februar in Handschellen und in Begleitung von vier Sicherheitskräften aus Frankfurt nach Athen kam. Zweimal hatte der Iraner zuvor versucht, in Deutschland Asyl zu beantragen. Dort wohnt seine Schwester mit ihrer Familie. Aus dem Iran musste Mansour wegen seiner politischen Haltung fliehen.

Die Mitteilung, erneut nach Griechenland überstellt zu werden, hat Mansour psychisch nicht verkraftet. Der Freitod schien ihm der einzige Ausweg zu sein. Griechische und internationale Menschenrechtsorganisationen berichten schon seit Monaten über die kritische Lage der Asylsuchenden in Griechenland. Es fehle dort an allem, was ein rechtsstaatliches Asylverfahren ausmacht, klagen die Menschenrechtler.Von 2003 bis Ende 2008 wurden 2.781 Personen – unter ihnen Minderjährige, Kranke und hochschwangere Frauen – aus anderen europäischen Ländern nach Griechenland zurückgeschickt. Hauptsächlich aus Schweden, Großbritannien, Deutschland, Italien und den Niederlanden, sagt Archodula Tourlomousi, Leiterin der Dublinbüros in griechischen Innenministerium. Deutschland überstellte im vergangenen Jahr 222 Asylsuchende nach Griechenland, in 130 Fällen wurde auf die Rücküberstellung verzichtet.

Den Fall Mansour R. will das deutsche Innenministerium nicht kommentieren, da zu Einzelfällen grundsätzlich keine Stellung genommen werde. Efthalia Pappa, Leiterin des Ökumenischen Flüchtlingsprogramms in Athen, erklärt indes: „Deutschland könnte den Artikel 15 der Dublin-II-Verordnung anwenden und die Überstellung aus humanitären Gründen annullieren.“ Die deutschen Behörden seien verpflichtet, die Angst von Mansour R. vor der Überstellung nach Griechenland zu berücksichtigen, ebenso wie die Tatsache, dass in Deutschland ein Mitglied seiner Familie lebt.

Inzwischen ist Mansour vorläufig aus der Klinik in Daphni entlassen. Er schläft bei einem Bekannten in Athen. Doch dieser kann ihm nur für eine Woche Gastfreundschaft gewähren. Danach muss Mansour eine andere Unterkunft finden. In seiner rosa Karte (Duldung mit Arbeitserlaubnis) ist als Wohnsitz die Psychiatrische Klinik in Daphni angegeben.

In Griechenland muss laut einem Erlass Asylsuchenden Unterkunft und ein für die Grundbedürfnisse ausreichendes Tagegeld gegeben werden. Dies wird aber in der Praxis wegen fehlender Haushaltsmittel kaum umgesetzt. Die Aufnahmelager sind hoffnungslos überfüllt. 70 obdachlose Familien mit Kindern stehen allein auf der Warteliste des Griechischen Flüchtlingsrats (GCR). Asylanhörungen am Flughafen von Athen werden meist ohne Dolmetscher durchgeführt. Die abgeschobenen Asylsuchenden werden mehrheitlich obdachlos.

Im Jahr 2008 wurden in ganz Griechenland knapp 20.000 Asylanträge verzeichnet. Nur 0,02 Prozent der Bewerber wurden in erster Instanz als Flüchtling anerkannt. Die Abgelehnten müssen sehr lange auf eine zweite Chance warten. Das Schweizerische Bundesamt für Migration hat Anfang Januar 2009 auf die systematischen Hindernisse beim Stellen eines Asylantrags in Griechenland hingewiesen. Der Menschenrechtskommisar des Europarates, Thomas Hammarberg, wies in einem Bericht Anfang Februar auf die schwer wiegenden strukturellen Mängel bei der Behandlung von Flüchtlingen hin.

Eine Reisedelegation des deutschen Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge stellte nach einem Besuch in Athen im November fest, dass Rückkehrer nach der Dublin-II-Verordnung nicht von Obdachlosigkeit bedroht seien und dass das Asylverfahren in Griechenland „regelgerecht“ sei. Diese Behauptungen wurden sowohl vom griechischen Flüchtlingsrat als auch von der Menschenrechtsorganisation Pro Asyl in neueren Stellungnahmen widerlegt.Bereits im Februar 2008 reichte Pro Asyl eine Petition beim Deutschen Bundestag ein. Die Menschenrechtsorganisation fordert einen Abschiebestopp nach Griechenland. Seit April 2008 appelliert das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen an die europäischen Staaten, von Überstellungen nach Griechenland abzusehen. Dennoch sehen die meisten Länder keinen Anlass, diese Praxis zu ändern. Norwegen ist zurzeit das einzige europäische Land, das seit einem Jahr die Überstellungen auf Eis gelegt hat – wegen der kritischen Berichte der Menschenrechtler.

Im Büro des Griechischen Flüchtlingsrats warten täglich Dutzende von Rat suchenden Asylbewerbern. Die vierköpfige Familie Corbany aus Afghanistan wartet schon seit langem auf einen Platz in einem Asylheim. Sie wurde vor sechs Monaten aus Österreich abgeschoben und lebt in einem „Afghani Hotel“, einer privaten Unterkunft, zusammen mit acht anderen Asylsuchenden aus Afghanistan. Alle schlafen auf dem Boden, Möbel sind nicht vorhanden. Essen gibt es in der Suppenküche einer Kirchengemeinde.


Dublin-II-Verordnung

Die Dublin-II-Verordnung ist im März 2003 in Kraft getreten. Sie sieht vor, dass derjenige Mitgliedstaat der EU dessen Territorium die Flüchtlinge als erstes betreten haben, in der Regel zuständig für das Asylverfahren ist.  Das EU-Mitglied kann auf die Rücküberstellung verzichten und von dem sogenannten Selbsteintrittsrecht Gebrauch machen. Die griechische Regierung bezeichnet die Dublin-II-Verordnung als „ungleich verteilt“. Griechenland werde eine zusätzliche Last zugewiesen, obwohl das Land mit eine überproportionale Zahl von Flüchtlingen und Migranten konfrontiert ist.


Für die paar Quadratmeter muss die Familie 250 Euro monatlich an den griechischen Vermieter zahlen – das Geld leiht sich der 32-jährige Vater von Freunden und Verwandten, da er noch keine Arbeit finden konnte. Bei der Familie wohnt noch der 60-jährige Hasan G., der ebenfalls von Österreich zurückgeschickt worden ist. Sein 15-jähriger Sohn lebt immer noch in der Alpenrepublik.

Der 19-jährige Zaher S. aus Afghanistan, der vor kurzem aus England übergestellt wurde, erzählt, dass ihn die britischen Behörden bezüglich seines Asylantrags angelogen hatten. „Sie sagten mir, dass ich von Griechenland als Flüchtling akzeptiert würde. Dass ich Papiere und Unterkunft bekommen würde. Doch jetzt lebe ich in einem Park. Ich habe noch nicht mal 6 Euro, um in einem Notquartier zu übernachten”.

Alexia Vasilliou vom Griechischen Flüchtlingsrat bestätigt, dass solche Klagen öfter vorkommen. „Vielen wird gesagt, dass Griechenland sie zurückhaben wolle.“ Ihr Kollege Spiros Koulocheris fügt hinzu „Ich habe öfter Asylsuchende getroffen, die wegen ihrer Lebensbedingungen in Griechenland psychisch sehr belastet sind. Wir dürfen nicht vergessen, dass diejenigen, die wirklich Schutz brauchen, Kriege und Folter erlebt haben und psychisch sehr labil sind“, betont er.

Als Mansour R. in Griechenland ohne festen Wohnsitz lebte, schlief er meist im Park. 14 Monate lang. „Wenn ich mich an diese Zeit erinnere, dann kann ich nicht mehr klar denken, ich bekomme Angst.“ Mansour wird still und sein Blick wütend. „Einmal sind Polizisten in den Park gekommen, wo ich geschlafen habe. Sie haben gefragt, was ich dort suche, und fingen an, mich zu schlagen.“


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