Spannungen zwischen UN und deutschen Behörden
Zwischen der UN-Verwaltung Kosovos (UNMIK) und deutschen Behörden ist ein offener Konflikt über die Rückführung der noch in Deutschland lebenden Kosovo-Flüchtlinge ausgebrochen. Vorläufiger Höhepunkt der seit Monaten schwelenden Spannungen: Von 150 Insassen eines Abschiebefluges von Karlsruhe nach Prishtina hatten die Mitarbeiter der UN-Behörde die Aufnahme von 33 Flüchtlingen abgelehnt und noch in derselben Nacht wieder nach Deutschland zurückfliegen lassen.
Seitdem streiten die Beteiligten über die Interpretation eines im Mai getroffenen Abkommens zur Rückführung der ethnischen Minderheiten nach Kosovo. UNMIK hatte damals der deutschen Seite das Zugeständnis abgerungen, dass jeder einzelne Fall vorher angekündigt und von Mitarbeitern der UN-Verwaltung akzeptiert werden muss. Das baden-württembergische Innenministerium beklagt nun, dass UNMIK ihren eigenen Katalog von Ablehnungsgründen nach Belieben erweitert.
In einer schriftlichen Erklärung weist die UN-Verwaltung diesen Vorwurf in scharfer Form zurück. Das Regierungspräsidium Karlsruhe habe vorab eine schriftliche Mitteilung erhalten, dass die Rückführung der betroffenen Flüchtlinge, die alle der Minderheit der Roma oder Ashkali angehören, nicht akzeptiert werde, weil sie keinerlei Unterkunftsmöglichkeiten in Kosovo hätten. UNMIK besteht darauf, dass sich Baden-Württemberg – wie auch die anderen Bundesländer – an den Vereinbarungen orientiert. „Wir hoffen, dass es in Gesprächen mit der deutschen Seite bald zu einer Einigung kommt“, erklärt Karsten Lüthke vom UNMIK-Office of Return in Prishtina. Bis dahin würden jedoch keine weiteren Abschiebungen ethnischer Minderheiten aus Deutschland akzeptiert.
Die Diskussionen auf der nächsten Innenministerkonferenz am 8./9. Dezember in Karlsruhe dürften damit neuen Stoff erhalten. Baden-Württemberg, das den Vorsitz innehat, hatte schon vor den jüngsten Ereignissen den Konflikt mit der UNMIK als eigenen Punkt auf die Tagesordnung gesetzt. Unter dem Titel: „Verknüpfung von Rückführungsfragen mit der Vergabe finanzieller und technischer Hilfe bei unkooperativen Staaten.“