Häftlinge schreiben sich frei
Der 57-jährige Geschäftsmann und Millionär Sorin Vantu sitzt seit Juli dieses Jahres im Gefängnis, weil er einen Geschäftspartner erpresst hat. Vantus Verurteilung war eine gute Nachricht in einem Land, über das selbst der eigene Präsident, Traian Basescu, sagte, es sei „kein Rechtsstaat”.
Die rumänische Presse und Zivilgesellschaft atmeten auf, als der Wirtschaftsmagnat verurteilt wurde. Endlich musste einer der „großen Fische” hinter Gitter.
Die Zustände verwundern niemanden
Jetzt aber hat der findige Vantu eine neue und legale Methode gefunden, um seine Zeit in der Zelle zu verkürzen: Er hat ein Buch geschrieben. Denn laut rumänischem Gesetz erhält jeder, der eine Aktivität zum Wohle der Gemeinschaft vollbringt, eine Verkürzung der Strafe. Das Bücherschreiben gehört dazu.
Vantu, der drei Studiengänge, aber keinen einzigen Abschluss nachweisen kann, hat ein Werk über Wirtschaftstheorie verfasst. Das Fachpublikum zerreißt es, und in der rumänischen Presse wimmelt es bereits von Plagiatsvorwürfen. Die rumänische Justiz jedoch schenkt ihm für diese intellektuelle Arbeit 33 Tage, die von seiner einjährigen Haftzeit abgezogen werden.
Demnächst erscheint ein Buch von Adrian Nastase
In Rumänien, wo kürzlich Ministerpräsident Viktor Ponta seine eigene Plagiatsaffäre glimpflich überstanden hat, verwundern diese Zustände niemanden. Laut seiner Kritiker macht sich Ponta momentan auch daran, die „absolute Immunität” rumänischer Politiker sicher zu stellen, indem er die zuständigen Korruptions- und Strafverfolgungsbehörden in ihren Kompetenzen beschneidet und allzu investigatives Personal austauscht. Gute Voraussetzungen für die politische Kaste, in Zukunft lästige Gefängnisaufenthalte zu vermeiden.
Doch bis es soweit ist, will ein anderer berühmter Häftling nicht warten. Demnächst erscheint ein Buch von Ex-Premier Adrian Nastase. Der 62-jährige Jurist und Professor wurde in diesem Sommer wegen Unterschlagung öffentlicher Gelder zu einer Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt.
Nastases Anwalt Ion Cazacu kündigte an: „Durch seine Arbeit zum Wohle der Gemeinschaft kann mein Mandant Anfang nächsten Jahres eine Kürzung der Gefängnisstrafe erhalten. Wir werden dann auch seine Strafaussetzung auf Bewährung beantragen.” Das rumänische Gesetz ermöglicht die Freilassung von Personen über 60 Jahren auf Bewährung, falls diese mindestens acht Monate von der Strafe abgesessen, gute Führung bewiesen und Arbeit zum Wohle der Gemeinschaft geleistet haben.
Nastase könnte schon Anfang 2013 wieder auf freiem Fuß sein, womit er noch nicht einmal ein ganzes Jahr seiner zweijährigen Haftstrafe abgesessen hätte.