Klitschkos doppelter Knockout
Vitalij Klitschko hat den Kampf um Kiew verloren. Der Ex-Boxweltmeister landete bei der Bürgermeisterwahl am vergangenen Sonntag, die parallel zur Parlamentswahl stattfand, aller Voraussicht nach nur auf Platz zwei. Klitschko hat seine Niederlage bereits eingestanden. „Man muss auch verlieren können“, sagte der 34-jährige. Sieger Leonid Tschernowetzkij, ein Bankier, stellte Klitschko jedoch den Posten seines Stellvertreters in Aussicht.
Nach Auszählung der Hälfte der Stimmen liegt Tschernowetzkij bei 32 Prozent, Klitschko bei 24 Prozent der Stimmen. Der Amtsinhaber Alexander Omeltschenko kam auf 20 Prozent. Bei den ukrainischen Bürgermeisterwahlen reicht eine einfache Mehrheit für den Sieg.
Klitschko und Tschernowetzkij bezeichneten ihr Verhältnis im Wahlkampf als fair. Auf einer gemeinsamen Pressekonferenz umarmten sich die beiden. Sie machten kein Geheimnis daraus, dass ihr gemeinsamer Hauptgegner der amtierende Rathauschef Omeltschenko war. Dieser gilt als käuflich. Vitalij Klitschko hatte wiederholt erklärt, die hohen Kiewer Grundstückspreise lägen an der Korruption in der Stadtverwaltung.
Der Ex-Boxweltmeister, der erstmals im Zuge der Orangenen Revolution den Sprung in die Politik wagte und Seite an Seite mit Wiktor Juschtschenko auftrat, kandidierte gleichzeitig für das Parlament. Aber seine Partei Pora-PRP, die aus einer Bürgerbewegung für Demokratie entstand, scheiterte deutlich an der Drei-Prozent-Hürde. Ob er dennoch weiterhin eine politische Karriere plant und den Stellvertreterposten in Kiew übernimmt, will Klitschko bisher nicht verraten.
Noch ist der Kampf um den Posten des Kiewer Bürgermeisters auch noch nicht endgültig vorbei: Die Partei von Revolutionsführerin Julia Timoschenko und eine unabhängige Wählerinitiative erklärten, der amtierende Bürgermeister Omeltschenko arbeite an der Sabotierung der Abstimmung in Kiew. „In manchen Wahlbezirken werden gefälschte Protokolle vorbereitet“, heißt es in einer Presseerklärung. Diese Protokolle sollten für den Amtsinhaber zum Vorwand dienen, die Wahl vor Gericht anzufechten.